Hundeanmeldung

Allgemeines

Wenn Sie einen Hund halten, haben Sie die Haltung der Stadt Kalkar anzumelden. Die Anmeldung hat mehrere Funktionen:

  • für den Hund sind Steuern zu entrichten und
  • falls der Hund eine bestimmte Größe erreicht oder eine bestimmte Rasse darstellt, haben Sie Voraussetzungen für die Haltung zu erfüllen.

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird auf Grundlage der Hundesteuersatzung der Stadt Kalkar erhoben.

BesteuerungsgrundlageJahressteuer
Haltung eines Hundes75,00 €
Haltung von zwei Hunden, je Hund100,00 €
Haltung von drei oder mehr Hunden, je Hund125,00 €
Haltung von gefährlichen Hunden, je Hund600,00 €

Gefährliche Hunde sind solche Hunde,

  • die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben. Als Ausbildung zum Schutzhund zählt nicht die von privaten Vereinen oder Verbänden durchgeführte so genannte Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung, sofern keine Konditionierung zum Nachteil des Menschen erfolgt;
  • die sich nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes als bissig erwiesen haben;
  • die in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen haben;
  • die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.

Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde der Rassen

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu
  • Alano

sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Hundesteuerbefreiung oder -ermäßigung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer erwirken. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Sonstige Pflichten

Wenn der gehaltene Hund ein großer Hund, ein gefährlicher Hund oder ein Hund bestimmter Rasse ist, kommen bestimmte Pflichten auf Sie zu. Auch haben Sie bestimmte Voraussetzungen zur Haltung des Hundes zu erfüllen. Informationen hierzu enthält das Merkblatt zu LHundG NRW etwas weiter unten auf dieser Seite.