Förderprogramme Denkmalschutz - Denkmalförderung des Landes NRW

Private, kirchliche und kommunale Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vereine und Stiftungen können beim Land Nordrhein-Westfalen Fördergelder für die Pflege und den Erhalt ihrer Denkmäler beantragen. 

Durch die Förderung möchte die Landesregierung NRW die historisch-kulturellen Wurzeln unseres Landes bewahren und die Denkmaleigentümerinnen und –eigentümer in ihrem vorbildlichen Engagement unterstützen. Nähere Informationen finden Sie hier:

Förderfähig sind die denkmalbedingten Aufwendungen für den Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern und beweglichen Denkmälern sowie Ausgaben für Bauvoruntersuchungen, wissenschaftliche Erforschung und Erfassung sowie Präsentation von Denkmälern.

Anträge müssen bis zum  1. Oktober eines Jahres für das darauffolgende Jahr gestellt werden.

Zum digitalen Antragsformular auf Denkmalförderung gelangen Sie:

Die nachfolgenden Unterlagen geben Ihnen eine Hilfestellung zu den Inhalten des Antrages:

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