Wohnungsbauförderung
Förderung von Maßnahmen im Bestand können auch bevorzugt für Baudenkmäler in Anspruch genommen werden. Informationen erteilt die Abteilung Wohnungsbauförderung der Kreisverwaltung Kleve.
Darlehensförderung
Für gewerblich oder kulturell genutzte sowie religiöse Baudenkmäler besteht die Möglichkeit, zinsvergünstigte Darlehen zur Finanzierung der Sanierung eines Denkmals oder sonstiger wertvoller und erhaltenswerter Bausubstanz über die NRW.Bank zu erhalten. Das Darlehen ist über ein beliebiges Kreditinstitut zu beantragen, das den Antrag an die NRW.Bank weiterleitet.
Zuschussprogramme sonstiger Institutionen
Neben der staatlichen Denkmalförderung gibt es private und gemeinnützige Institutionen, die den Erhalt von Kulturdenkmälern finanziell unterstützen, darunter z.B. die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und die NRW-Stiftung. Unterstützt werden in der Regel aufwendige, restaurative Sanierungsmaßnahmen zur Rettung eines Denkmals, keine allgemeinen Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten.
Einen kurzen und informativen Überblick der Fördermöglichkeiten gibt die Broschüre des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (s. Links).
Fragen zu den einzelnen Förderprogrammen können Sie per E-Mail direkt richten an:
Sie können sich auch an den unten aufgeführten Kontakt wenden.