Kommunale Förderprogramme

Stadtpauschale

Zur Förderung kleiner denkmalpflegerischer Maßnahmen, stellen das Land und die Stadt Kalkar gemeinsam Fördermittel zur Verfügung.

Ziel ist es, durch Denkmalschutz und Denkmalpflege das baukulturelle, archäologische und paläontologische Erbe Nordrhein-Westfalens zu erhalten.

Mit den Fördermitteln sollen denkmalbedingte Mehrkosten bei der Sanierung und Instandsetzung eines Baudenkmals oder eines erhaltenswerten Gebäudes, welches im Geltungsbereich einer Denkmalbereichssatzung liegt, unterstützt werden. 

Gefördert werden:

  • Maßnahmen zum Erhalt der Denkmalsubstanz (Restaurierung und Konservierung)
  • Maßnahmen zum Erhalt des Erscheinungsbildes des Denkmals
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen / bauzeitlichen Erscheinungsbildes 

Nicht förderfähig werden:

  • Modernisierungsmaßnahmen
  • sowie der Austausch noch instandsetzbarer Originalbausubstanz.

Ein Antrag auf Förderung kann formlos bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden. 

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Dem Antrag sollen auf jeden Fall beurteilungsfähige Unterlagen beigefügt werden (Maßnahmenbeschreibung, Fotos, Bestands- und Umbaupläne, mindestens zwei Kostenvoranschläge).

Da hier nur ein begrenzter Etat an Fördermitteln zur Verfügung steht, über dessen Bereitstellung jährlich neu entschieden wird und die Maßnahmen grundsätzlich im Jahr der Beantragung abgeschlossen werden müssen, empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung.

Bei Fragen zum Denkmalförderprogramm Stadtpauschale können Sie sich direkt wenden an:

  •  denkmal@kalkar.de 

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