Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden

Sie sind aus Kalkar weggezogen und fragen sich, ob Sie sich abmelden müssen?

Nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung ist es erforderlich, dass Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt am Hauptwohnsitz.

Wegzug ins Ausland bedeutet, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und dort künftig nicht mehr wohnen werden.

Befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken, erfordern keine Abmeldung.

Formen der Antragstellung

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Zur Abmeldung Ihres Wohnsitzes nutzen Sie bitte das vorhandene Formular.

Fristen

Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung.

Benötigte Formulare

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