Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbeitragsbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:
- Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (§§ 124 ff. Baugesetzbuch, BauGB)
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten (§§ 154 ff. BauGB)
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundesbodenschutzgesetz, BBodSchG).
Die Anliegerbeitragsbescheinigung können Sie form- und fristlos bei der Stadt Kalkar beantragen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das Sie eine Anliegerbeitragsbescheinigung beantragen, ist konkret zu benennen.
Zudem ist dem Antrag ein Eigentumsnachweis und ein Flurkartenauszugs beizufügen.
Benötigte Unterlagen
Eigentumsnachweis
Flurkartenauszug
Gebühren
Ausstellung einer Anliegerbeitragsbescheinigung: 31,00€
Zahlungsarten
- giropay
- PayPal
- VISA
- Mastercard