Aufnahme eines Kindes in die Grundschulbetreuung beantragen

Unterjährige Anmeldungen

Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2025/2026 ist abgelaufen. Da gegebenenfalls noch freie Betreuungsplätze verfügbar sind, nehmen Sie bitte mit der unten aufgeführten Ansprechperson Kontakt auf, wenn eine unterjährige Anmeldung gewünscht ist.

"Offene Ganztagsschule" (OGS) 

Der offene Ganztag bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an den Unterrichtstagen, an unterrichtsfreien Tagen (außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) und bei Bedarf in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeiten an. Der Zeitrahmen der Angebote erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber 15.00 Uhr. Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich einen öffentlich-rechtlichen Beitrag zu entrichten. Für das Mittagessen ist ein zusätzliches Entgelt zu zahlen.

Ab dem 01.08.2025 richtet sich die Höhe des monatlichen Beitrags nach den folgenden Einkommensgruppen:

  • Jahreseinkommen bis  13.000,00 € monatlicher Beitrag 10,61 €,
  • Jahreseinkommen bis  25.000,00 € monatlicher Beitrag 21,22 €,
  • Jahreseinkommen bis  37.000,00 € monatlicher Beitrag 42,44 €,
  • Jahreseinkommen bis  50.000,00 € monatlicher Beitrag 53,05 €,
  • Jahreseinkommen bis  62.000,00 € monatlicher Beitrag 106,09 €,
  • Jahreseinkommen bis 80.000,00 € monatlicher Beitrag 190,96 €,
  • Jahreseinkommen bis  100.000,00 € monatlicher Beitrag 206,88 €,
  • Jahreseinkommen über 100.000,00 € monatlicher Beitrag 228,09 €. 

Die oben aufgeführten Elternbeiträge erhöhen sich jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres (zum 01.08.) um 3 % im Vergleich zum Vorjahr.   

"Schule von acht bis eins" (Schule von 8-1)

Das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ stellt an Schultagen ein verlässliches Halbtagsangebot an Schulen der Primarstufe, unabhängig von der täglichen Unterrichtszeit, dar.  Der Zeitrahmen der Betreuung erstreckt sich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen vom Unterrichtsende bis 13:10 Uhr (Grundschulen Kalkar und Appeldorn) bzw. 13:15 Uhr (Grundschule Wissel). Für die Schule von 8-1 wird ein monatlicher einkommensunabhängiger Elternbeitrag in Höhe von 40,00 € erhoben.

Alle drei Grundschulen in Kalkar bieten die Offene Ganztagsschule (OGS) sowie die "Schule von acht bis eins" an. Genauere Informationen dazu finden Sie hier:

An- und Abmeldungen

Die Anmeldung zu einer der oben genannten Betreuungsformen ist ausschließlich online über die unten aufgeführten Anmeldeformulare möglich. Der Betreuungsvertrag verlängert sich automatisch für ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht bis zum 31.03. des laufenden Schuljahres gekündigt wird. Dieser Vertrag ist befristet bis zum Ende des 4. Schuljahres. Eine Kündigung zum Ende des 4. Schuljahres ist nicht erforderlich. 

Die Kündigung des Betreuungsangebotes zum Schuljahresende kann formlos bis zum 31.03. eines Jahres an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: elternbeitraege@kalkar.de  

Weiterführende Informationen