Denkmalschutz-Förderung "Stadtpauschale Kalkar" beantragen

Die kommunalen Förderprogramme im Denkmalschutz umfassen auch die Stadtpauschale.  

Zur Förderung kleiner denkmalpflegerischer Maßnahmen stellen das Land und die Stadt Kalkar gemeinsam Fördermittel zur Verfügung.

Ziel ist es, durch Denkmalschutz und Denkmalpflege das baukulturelle, archäologische und paläontologische Erbe Nordrhein-Westfalens zu erhalten.

Mit den Fördermitteln sollen denkmalbedingte Mehrkosten bei der Sanierung und Instandsetzung eines Baudenkmals oder eines erhaltenswerten Gebäudes, welches im Geltungsbereich einer Denkmalbereichssatzung liegt, unterstützt werden. 

Förderfähig sind:

  • Maßnahmen zum Erhalt der Denkmalsubstanz (Restaurierung und Konservierung)
  • Maßnahmen zum Erhalt des Erscheinungsbildes des Denkmals
  • Maßnahmen zur Wiederherstellung des ursprünglichen/bauzeitlichen Erscheinungsbildes 

Nicht förderfähig sind:

  •  Modernisierungsmaßnahmen
  • der Austausch noch instandsetzbarer Originalbausubstanz

Ein Antrag auf Förderung kann formlos bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden. 

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Dem Antrag sollen auf jeden Fall beurteilungsfähige Unterlagen beigefügt werden (u. a. Maßnahmenbeschreibung, Fotos, Bestands- und Umbaupläne sowie mindestens zwei Kostenvoranschläge).

Es steht lediglich ein begrenzter Etat an Fördermitteln zur Verfügung, über dessen Bereitstellung jährlich neu entschieden wird und die Maßnahmen grundsätzlich im Jahr der Beantragung abgeschlossen werden müssen. Deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung.

Fragen zum Denkmalförderprogramm können Sie gerne direkt per E-Mail senden an:

Sie können sich auch gerne direkt an die Ansprechpartnerin Frau Tebbe (s. Kontakt unten) wenden.

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