Ehefähigkeitszeugnis Befreiung

Nicht alle Länder stellen Ehefähigkeitszeugnisse aus. Für solche Fälle ist ein Befreiungsverfahren von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses am Oberlandesgericht erforderlich.

Im Befreiungsverfahren prüft der zuständige Richter Ihre rechtliche Ehefähigkeit anstelle Ihrer Heimatbehörde.

Den Antrag auf Befreiung stellen Sie im Rahmen der Anmeldung Ihrer Eheschließung. Bitte planen Sie für Ihren Hochzeitstermin eine gewisse Bearbeitungszeit ein, da Sie erst heiraten können, nachdem Ihr Antrag auf Befreiung bewilligt wurde.

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