Zum Schutz des historischen Stadtbilds hat der Rat der Stadt Kalkar in seiner Sitzung am 08.03.2018 die „Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Innenstadt (Erhaltungssatzung Innenstadt)“ beschlossen. Für Bauvorhaben innerhalb der geschützten Bereiche, ist eine erhaltungsrechtliche Genehmigung erforderlich.
Zuständige Stelle
Fachdienst 2.1 - Bauen, Planen, Umwelt
Voraussetzungen
Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereiches der Satzung benötigen eine erhaltungsrechtliche Genehmigung, bevor mit dem Rückbau, Umbau oder Neubau begonnen werden kann.
Eine Genehmigung ist nur erforderlich soweit die Änderung für das Stadtbild relevant ist. Relevant sind in der Regel alle Baumaßnahmen am Dach und an der Fassade, die an der Gebäudeseite vorgenommen werden, die von der Straße aus sichtbar sind.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die folgende Ansprechperson:
Kontakt | Marius Saegert |
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marius.saegert@kalkar.de | |
Telefon | 02824 13-129 |