Fallmanagement in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

Bei Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II gilt der Grundsatz des Förderns und Forderns. Ziel ist es, dass der Leistungsempfänger/die Leistungsempfängerin seinen/ihren Lebensunterhalt durch die Aufnahme bzw. Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit selbst sicherstellen kann.

Hierbei werden die Leistungsempfänger von den zuständigen Fallmanagerinnen unterstützt.

Zur Unterstützung kommen folgende Leistungen in Betracht:

  • Allgemeine Vermittlung und Beratung
  • Vermittlung in Maßnahmen (z.B. Bewerberforum, Sofortangebot)
  • Mobilitätshilfen
  • Hilfe zur Beschaffung von Arbeitskleidung
  • Erstattung von Bewerbungskosten
  • Erstattung von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
  • Ausstellung von Vermittlungsgutscheinen
  • Unterstützung durch Einstiegsqualifizierung vor Beginn einer Ausbildung
  • Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Finanzielle Unterstützung
    • für die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder
    • Vermittlung zur Schuldnerberatungsstelle
    • Vermittlung zur psychosozialen Betreuung
    • Vermittlung zur Suchtberatung

Unsere Fallmanagerinnen können sie entsprechend beraten. Bitte vereinbaren sie vorab einen Termin mit der für sie zuständigen Ansprechpartnerin, damit wir für ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.

Informationen rund um das Thema Ortsabwesenheit finden Sie hier.

 

Buchstaben  B, C, F, I, N, O, P, Q, S, Sch, St, T, U, V, X, ZFrau Monus
Buchstaben D, E, H, K, L, M, YFrau Jäckel
Buchstaben A, G, J, R, WFrau Hell

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