Hund abmelden

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abmelden: 

  • Tod des Tieres,
  • Verlust des Tieres,
  • Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
  • Abgabe des Tieres ins Tierheim
  • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abzugeben. 

Bei erfolgreicher Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung oder einen geänderten Steuerbescheid von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Abmeldungen im Dezember erhalten Sie diese Dokumente in manchen Gemeinden nicht. In diesem Fall wird kein neuer Bescheid erstellt.

Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

  • der Hund gestorben ist
  • der Hund abgegeben worden ist
  • der Hund abhandengekommen ist
  • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

  • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
  • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
  • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

Prozess

  • Füllen Sie das Onlineformular aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
  • Anschließend geben Sie die Hundesteuermarke bei der Stadt Kalkar ab.
  • Ein geänderter Steuerbescheid wird Ihnen zugeschickt.
  • Sollte ihr Hund bei der Ordnungsbehörde der Stadt Kalkar registriert sein, so wird diese nach Eingang des Antrags informiert. Weitere Schritte sind für Sie nicht mehr notwendig.

Fristen

Sie haben den Hund beim Eintritt der oben genannten Fälle innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt abzumelden.

Weiterführende Informationen

Benötigte Formulare

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