Auch heute noch, mehr als sieben Jahrzehnte nach Ende des Zweiten Weltkrieges, werden im Stadtgebiet von Kalkar, insbesondere bei Feld- oder Bauarbeiten, zahlreiche Kampfmittel aller Art gefunden.
Hierzu zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden.
In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten!
Was ist bei einem Kampfmittelfund zu tun?
Berühren Sie die Kampfmittel auf keinen Fall! Rufen Sie unmittelbar das Ordnungsamt der Stadt Kalkar und/oder die Polizei unter 110 an und warten Sie auf weitere Anweisungen.
Was ist vor einer Baumaßnahme mit Erdarbeiten zu tun?
Im Vorfeld von Bebauungsmaßnahmen sollte zu dem bebauenden Grundstück eine so genannte Luftbildauswertung angefordert werden, in der überprüft wird ob sich das zu bebauende Grundstück in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet oder Kampfgebiet befindet, aus der sich ggfls. weitere Verdachtsmomente auf mögliche Munition oder Verdachtspunkte auf Bombenblindgänger ergeben.
Die Auswertung erfolgt durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf anhand von Luftbildern, die durch alliierte Aufklärungsflugzeuge im 2. Weltkrieg erstellt wurden.
Die anschließende Kampfmitteluntersuchung kann nur im Zusammenhang mit einer Bauaktivität beantragt werden. Der entsprechende Antrag ist nur dann zu stellen, sofern ein Bodeneingriff erfolgt. Die Kampfmitteluntersuchungen können nur durch die örtliche Ordnungsbehörde beantragt werden, diese ist auch unbedingt am gesamten Verfahren zu beteiligen.
Die Untersuchung selbst wird von Mitarbeitern des Kampfmittelbeseitigungsdienstes (KBD) bzw. einer durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragten Fachfirma durchgeführt.
Kosten
Die Luftbildauswertung ist grundsätzlich zunächst kosten- und gebührenfrei. Die Kosten für eventuell im Folgenden notwendige Kampfmitteluntersuchungen teilen sich auf Grundstückseigentümer, Kommune, Land und Bund auf.
Die in Einzelfällen entstehenden Mehrkosten für eine erschwerte Suche oder Bergung können teilweise zu Lasten der Grundstückseigentümer/-besitzer gehen, da dieser verantwortlich für Gefahren ist, die von seinem Grundstück ausgehen. Das heißt, dass die Ordnungsbehörde zur Gefahrenabwehr ggf. Maßnahmen gegen den Eigentümer/Besitzer zu dessen Lasten veranlassen kann bzw. muss.
Hinweise und Formulare zu den Antragsverfahren können der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf unter dem Punkt „Kampfmittel“ entnommen werden. Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllten Anträge zusammen mit allen notwendigen Unterlagen bei der örtlichen Ordnungsbehörde ein.
Hinweis
Es wird empfohlen die vorgenannten Anträge bereits parallel zum Baugenehmigungsverfahren zu stellen, da die Luftbildauswertung und eventuell notwendige Folgemaßnahmen mehrere Wochen in Anspruch nehmen können..
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