Kanalanschlussbeitrag
Beim Anschluss an das öffentliche Kanalnetz der Stadt Kalkar werden Kanalanschlussbeiträge aufgrund der Regelungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) erhoben.
Deren Berechnung erfolgt aufgrund der städtischen Beitragssatzung.
Aufwandsersatz für die Herstellung von Grundstücksanschlussleitungen
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung eines Grundstücksanschlusses an die Abwasseranlage ist der Stadt nach § 10 Abs. 1 KAG NRW zu ersetzen.
Dieser ermittelt sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten.
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