Klärschlammabfuhrgebühren Erhebung

Grundstückseigentümer, deren Gebäude nicht an das städtische Kanalnetz angeschlossen sind, sammeln das auf ihren Grundstücken anfallende Abwasser in abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen. 

Für das Verbringen und die Entsorgung der Grubeninhalte sind folgende Gebühren (Stand: 01.01.2025) zu zahlen:

Gebühr für die Entleerung von Kleinkläranlagen29,59 € je cbm abgefahrenen Grubeninhaltes
Gebühr für die Entleerung von abflusslosen Gruben14,59 € je cbm abgefahrenen Grubeninhaltes

Das Sammeln und Transportieren erfolgt bei "vollbiologischen" Kleinkläranlagen entsprechend der DIN 4261, Teil 4; die Schlammabfuhr erfolgt hierbei bedarfsgerecht, jedoch spätestens nach Ablauf von drei Jahren.

Die Entsorgung von Kleinkläranlagen ohne Abwasserbelüftung (Mehrkammer-Ausfaulgruben und Mehrkammer-Absetzgruben) erfolgt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich.

Abflusslose Gruben sind mindestens einmal jährlich vollständig zu leeren.

Die Anmeldung zur Abfuhr der Kleinkläranlagen/abflusslosen Gruben erfolgt bei der Firma Peeters Landtechnisches Lohnunternehmen GmbH unter der Telefonnummer 02823 87475

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