Leichenpass Ausstellung

Die Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach § 17 des Bestattungsgesetzes NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der von der örtlichen Ordnungsbehörde des Sterbeortes ausgestellt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:
    Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes,
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau.

Gebühren

Kosten: 15,00€

Weiterführende Informationen

Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen wird und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

Rechts- grundlagen

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