Meldebescheinigung beantragen

Einfache und erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Bundesmeldegesetz

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer Wohnung.

Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz bestätigt, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten.

Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Vorlage beim Konsulat zur Erledigung von Passangelegenheiten benötigt.

Gebühren

Antragsgebühr, sofern nicht die Voraussetzungen der Gebührenbefreiung bestehen: 9,00€

Prozess

  • Den Antrag können Sie persönlich im BürgerBüro stellen.

Besonderheiten

Eine Gebührenbefreiung wird nur gewährt, wenn die Bescheinigung einen der folgenden nachgewiesenen Verwendungszwecke haben sollte:

  • für Rentenzwecke
  • zur Vorlage bei der Familienkasse
  • zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit
  • im Sozialhilferecht
  • in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe

Bitte beachten Sie, dass dass eine Meldebescheinigung nur dann ausgestellt werden kann, wenn sie in Kalkar wohnhaft sind oder waren. Eine An- oder Ummeldung im Melderegister erfolgt mit dieser Beantragung nicht.

Seite teilen: