Nebenwohnung anmelden

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung; dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen,
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung,
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen,
  • erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen abzustellen; Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Nebenwohnung ist:

  • jede Ihrer weiteren Wohnungen im Inland.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist. Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber beziehungsweise Wohnungsgeberin oder eine von ihm oder ihr beauftragten Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen. Dies ist nicht erforderlich, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin muss folgende Daten enthalten:
1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers oder der Wohnungsgeberin und wenn dieser nicht Eigentümer oder Eigentümerin ist, auch den Namen des Eigentümers der Eigentümerin,
2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben eine neue Nebenwohnung bezogen.

Benötigte Unterlagen

Amtlicher Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

Wohnungsgeberbestätigung

Prozess

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

  • Sie sprechen persönlich vor.
  • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
  • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
  • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.

Fristen

Anmeldefrist: innerhalb von 2 Wochen ab Einzug

Weiterführende Informationen

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