Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten bzw. überbauten und/oder versiegelten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.
Die Gebühr beträgt für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche 1,06 € (Stand 01.01.2025).
Dabei sind die bebauten und/oder befestigten Flächen mit folgenden Versiegelungsfaktoren zu gewichten:
Flächenart | Faktor |
---|---|
Dachflächen, verdichtete Pflaster und Fliesenflächen mit Fugenverguss, Schwarzdecken oder Betonflächen | 1,0 |
Wasserdurchlässiges Öko-Pflaster, Pflaster mit Schotterfugen, Rasengittersteine, Dachflächenbegrünung | 0,5 |
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