Personalausweis beantragen

Allgemeines

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können einen Personalausweis beantragen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und keinen gültigen Reisepass, sind Sie verpflichtet, einen Personalausweis zu beantragen.

Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises richtet sich nach dem Alter bei der Antragstellung:

  • Unter 24 Jahren: Der Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Ab 24 Jahren: Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein Personalausweis kann vorzeitig ungültig werden, wenn:

  • die Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist (z. B. bei Säuglingen oder Kleinkindern).

Ausnahme: Änderungen der Anschrift oder Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.

Vorläufiger Personalausweis

Ein vorläufiger Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und kann sofort ausgestellt werden, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen. Spätestens 4 Wochen vor Ablauf dieser Frist sollten Sie einen regulären Personalausweis beantragen.

Die Beantragung des vorläufigen Personalausweises erfolgt in der Regel bei der Personalausweisbehörde der Hauptwohnung. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich, wobei Sie Identitätsnachweise (z. B. Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass mit Lichtbild) vorlegen müssen.

Kinder und Jugendliche

Auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. In diesem Fall sind die sorgeberechtigten Personen die Antragsteller.

  • Die Vorsprache eines Elternteils genügt, wenn eine schriftliche Zustimmungserklärung und eine Kopie des Ausweisdokuments des anderen Elternteils vorliegen.
  • Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis darüber erforderlich (nicht älter als sechs Monate).
  • Das Kind muss in jedem Fall persönlich erscheinen und ab dem 10. Lebensjahr auch eine Unterschrift leisten.

Digitale Passbilder: Neue Regelung ab dem 01. Mai 2025

Ab dem 01. Mai 2025 treten bundesweit neue Vorschriften für Passbilder in Kraft, um Manipulationen wie das sogenannte Morphing zu verhindern.

Morphing bezeichnet eine Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmolzen werden, sodass die Gesichtszüge mehrerer Personen in einem Bild kombiniert werden können. Um die Sicherheit bei der Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten zu gewährleisten, sind künftig ausschließlich digitale Passbilder für die Beantragung von allen Personaldokumenten (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepässe und vorläufiger Reisepass) zulässig.

Die neue Neuregelung basiert auf den Vorgaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Achtung: Passbilder für Führerscheinanträge sind von dieser Änderung ausgenommen!

Wo können Bürgerinnen und Bürger aus Kalkar digitale Passbilder erstellen lassen?

1. Zertifiziertes Fotostudio im Umkreis:
Lassen Sie Ihr Passbild in einem zertifizierten Fotostudio erstellen. Diese Studios übertragen die Fotos über eine sichere Verbindung direkt an die zuständige Behörde. Eine Liste solcher Fotostudios finden Sie beispielhaft unter www.e-passfoto.de.

2. Bürgerbüro Kalkar:
Ab dem 01. Juni 2025 können die digitalen Passbilder alternativ auch direkt bei der Beantragung vor Ort im Bürgerbüro erstellt werden. Dieser Service ist gebührenpflichtig.

Antragstellung

Den Antrag auf einen Personalausweis stellen Sie bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes (in der Regel das Bürgeramt). In begründeten Fällen kann der Antrag auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gestellt werden – dabei können zusätzliche Kosten entstehen.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Gebühren

Personalausweis für Personen unter 24 Jahre (Gültigkeit: 6 Jahre): 22,80€

Personalausweis für Personen ab 24 Jahre (Gültigkeit: 10 Jahre): 37,00€

Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: 3 Monate): 10,00€

Fristen

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Weiterführende Informationen

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