Ratten- und Schädlingsbekämpfung

Sollte bei Ihnen ein akuter Rattenbefall vorliegen, so können Sie die Schädlingsbekämpfung bei der Ordnungsbehörde anmelden. Das Ordnungsamt der Stadt Kalkar beauftragt eine Fachfirma, die sich mit Ihnen in Verbindung setzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grundstücke mit Nutztierhaltung und landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Setzen Sie sich zur Anmeldung oder bei Fragen mit den u. a. Ansprechpersonen in Kontakt. Die Anmeldung ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. 

Rechts- grundlagen

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