Die Schmutzwassergebühr wird nach der Menge des Schmutzwassers berechnet, die von angeschlossenen Grundstücken in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird.
Die Benutzungsgebühren werden je Kubikmeter Abwasser festgesetzt. Sie betragen jährlich bei Einleitung in das öffentliche Kanalnetz (Stand 01.01.2025):
für Privathaushalte und sonstige | 2,18 € |
für Gewerbe und Industriebetriebe mit einem Verbrauch (jeweils auf die Gesamtmenge bezogen) | |
bis 20.000 cbm | 2,18 € |
bis 100.000 cbm | 1,72 € |
bis 200.000 cbm | 1,36 € |
über 200.000 cbm | 1,07 € |
für Privathaushalte und sonstige, die gemäß § 12 Entwässerungssatzung der Stadt Kalkar vom 14.04.2003 an einem Druckentwässerungsnetz angeschlossen sind | 1,64 € |
Bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr wird die Wassermenge zugrunde gelegt, die dem angeschlossenen Grundstück im Zeitraum Oktober des Vorvorjahres bis September des Vorjahres zugeführt worden ist.
Für die angeschlossenen Grundstücke werden jährlich 10 cbm Abwasser als Mindestgebühr in Rechnung gestellt.
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