Schmutzwassergebühren Ermäßigung

Tipp zum Sparen (Wasserzwischenzähler für Gartenwasser): Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden (vor allem Gartenwasser). Der Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wasserschwundmengen obliegt den Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis der verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen durch eine auf seine Kosten eingebaute ordnungsgemäß funktionierende und geeignete Messeinrichtung zu führen (Wasserzwischenzähler).

Es ist zunächst die Anmeldung der geeichten Messeinrichtung (Wasserzwischenzähler) durch geeignete Belege (Installationsbescheinigung, Rechnung, etc.) bei der Stadt Kalkar anzuzeigen. Sofern dies erfolgt ist, ist der Zählerstand unaufgefordert bis zum 30. September eines jeden Jahres per Onlineverfahren der Stadt Kalkar mitzuteilen.

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