Sterbefall anzeigen

Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung) ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.

Voraussetzungen

Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, sind Sie in folgender Reihenfolge als Person

- die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,

- in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder

- die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen.

Mit der Anzeige können Sie auch ein Bestattungsunternehmen betrauen.

Sind Sie als ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriertes Bestattungsunternehmen von einer der oben genannten Personen mit der Anzeige eines Sterbefalls beauftragt, so können Sie die Anzeige eines Sterbefalls auch schriftlich vornehmen.

Als Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstige Einrichtung, in der sich der Sterbefall ereignet hat, sind Sie verpflichtet, den Sterbefall dem Standesamt schriftlich anzuzeigen.

Unterlagen für die Beurkundung des Sterbefalles

Für die Beurkundung eines Sterbefalles werden folgende Dokumente und Urkunden benötigt:

Wenn die/der Verstorbene

  • ledig war: eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine Geburts-oder Abstammungsurkunde
  • verheiratet war: eine Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • geschieden war: Heiratsurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil, oder ein aktueller Auszug aus dem Eheregister
  • verwitwet war: Heiratsurkunde und eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, oder aktueller Auszug aus dem Eheregister

sowie allgemein:

  • die Todesbescheinigung (wird von dem Arzt ausgestellt, der die Leichenschau durchgeführt hat)
  • die Freigabe der Staatsanwaltschaft (bei nicht natürlichem Tod)
  • Ausweisdokumente der/des Verstorbenen
  • einen gültigen Personlausweis oder Reisepass des Anzeigenden.

Bitte beachten Sie, dass fremdsprachige Urkunden und Dokumente von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer übersetzt sein müssen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, das eine Prüfung erst nach Vorlage sämtlicher Unterlagen vorgenommen werden kann und sich daraus noch Sachverhalte ergeben könnten, die die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich machen.

Prozess

Sie selbst, eine Einrichtung oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen zeigen den Tod beim zuständigen Standesamt an.

Hat sich der Sterbefall im Krankenhaus ereignet, kontaktieren Sie als Angehöriger in Absprache mit dem Krankenhauspersonal einen Bestatter.

Der Arzt/das Krankenhaus stellt eine Todesbescheinigung aus und übergibt diese im Regelfall dem Bestatter.

Hat sich der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung ereignet, zeigen Sie als vorgenannte, verpflichtete Personen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt mündlich an, oder beauftragen den Bestatter mit der Anzeige.

Haben Sie den Bestatter mit der Anzeige beauftragt, erstellt dieser unter Ihrer Mitwirkung eine schriftliche Sterbefallanzeige inkl. aller familienbezogenen Informationen, stellt die für die Anzeige erforderlichen Urkunden zusammen und übergibt diese dem Standesamt.

Dafür müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen übergeben.

Das Standesamt überprüft die vorgelegten Urkunden auf Echtheit und die Angaben auf den Unterlagen auf Vollständigkeit.

Der Sterbefall wird im Sterberegister erfasst. Das Standesamt stellt, soweit beantragt, Sterbeurkunden aus dem erstellten Register aus.

Fristen

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Benötigte Formulare

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