Übernahme von Schülerfahrtkosten - Deutschlandticket/SchokoTicket

Die Stadt Kalkar stellt keinen eigenen Schülerspezialverkehr bereit. Die gesamte Schülerbeförderung erfolgt über den regulären ÖPNV. Für Schülerinnen und Schüler der kalkarer Schulen besteht die Möglichkeit ein Deutschlandticket zu beantragen, um den ÖPNV nutzen zu können. 

Die Schülerfahrkostenverordnung und das Prinzip der Übernahme der notwendigen Schülerfahrkosten durch den Schulträger der besuchten Schule gilt für Schülerinnen und Schülern, die Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sie betrifft Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder Berufskollegs in Vollzeitform.

Der Schulträger erstattet auf der Grundlage der Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung die kostengünstigste Variante der Beförderung zur nächstgelegenen Schule und zurück. In der Regel gilt die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln als die kostengünstigste Beförderungsart.

Der jeweilige Schulträger ist nicht dazu verpflichtet, ein Beförderungsmittel anzubieten, aber dazu, die Kosten für die Beförderung zu übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Im Regelfall werden die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet.

Bei Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind Schülerfahrkosten nur die Kosten, die für die preisgünstigste Verkehrsverbindung zwischen Wohnung, Schule und Unterrichtsort notwendig entstehen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum Deutschlandticket finden Sie hier.

Fragen und Antworten zum Schulgesetz und zur Schülerfahrtkostenverordnung finden Sie hier.

Informationen zum Fahrplan des ÖPNV erhalten Sie hier.

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