Wahlschein beantragen (Briefwahl)

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Dieser enthält den Wahlschein.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung Kalkar abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Voraussetzungen

Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.

Prozess

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt Kalkar vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag. Verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg (QR-Code auf Wahlbenachrichtigung, E-Mail).
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Fristen

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Kalkar. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr (bei Kommunalwahlen um 16 Uhr) am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

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