Aktuelle Beteiligungsverfahren

 

Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

 

Bebauungspläne

Zurzeit keine Beteiligungen.

 

Flächennutzungsplan/ -änderungen

Zurzeit keine Beteiligungen.

 

Sonstige baurechtliche Satzungen

Zurzeit keine Beteiligungen.

 

Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB

 

Bebauungspläne

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 066 - Dammweg

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Artenschutzgutachten

Biotoptypenbeschreibung

Biotoptypenkartierung

Link zum Plan im Geoportal

 

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 073 - Auf dem Behrnen

Planzeichnung

Begründung

Artenschutzgutachten

Bodengutachten

Link zum Plan im Geoportal

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 085 - Gewerbegebiet Oyweg

Planzeichnung

Begründung

Link zum Plan im Geoportal

 

Flächennutzungsplan/ -änderungen

Zurzeit keine Beteiligung

Sonstige baurechtliche Satzungen

Zurzeit keine Beteiligungen.

 

Erneute Beteiligungen der Öffentlichkeit  sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a (3) BauGB

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 025 - Wochenendhausgebiet Wisseler See

Planzeichnung

Begründung

Vorprüfung im Einzelfall

Schallgutachten I

Schallgutachten II

Artenschutzgutachten

FFH-Vorprüfung

Link zum Plan im Geoportal

 

11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 035 - Wisseler See

Planzeichnung

Begründung

Schallgutachten I

Schallgutachten II

Artenschutzgutachten

FFH-Vorprüfung

Link zum Plan im Geoportal

 

Hinweise

Aktuell stellt die Stadt Kalkar die Bebauungspläne sukzessiv auf den Standard X-Planung (X-Plan-GML) um. Jedoch liegen zum Zeitpunkt der Beteiligung noch nicht alle Pläne in x-plan-konfomer vollvektorieller Form vor und werden erst zum Satzungsbeschluss entsprechend aufbereitet. Die bereits nach dem neuen Standard aufbereiteten Planverfahren sind neben den für die Beteiligung erforderlichen Unterlagen (Planzeichnung, Begründung, gegebenenfalls Fachgutachten) mit einem zielgerichteten Link zum jeweiligen Plan im Geoportal Niederrhein versehen, wo auch die X-Plan-GML hinterlegt ist. Dabei ist zwischen vollvektoriellen Plänen und Teilvektoriellen Plänen zu unterscheiden. Bei Vollvektoriellen Plänen sind alleTeilflächen des Bebauungsplanes mit Sachdaten hinterlegt, sodass Informationen u.a. über die Flächenfestsetzung oder Geschossigkeit des jeweiligen Gebietes direkt abgerufen werden können. Bei teilvektoriellen Plänen ist ausschließlich ein Geltungsbereich dargestellt. In beiden Fällen können die für die Beteiligung maßgeblichen Dokumente (Rechtsplan, Begruendung) sowie die weiteren Unterlagen direkt vom Geoportal heruntergeladen werden. Bei Fragen rund um das Thema X-Planung wenden Sie sich gerne an Herrn Saegert aus der Abteilung Stadtplanung.

Alle hier gezeigten Planentwürfe dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Anprechpartner/in.

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