Kommunalwahl 2025

Am 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die nächsten Kommunalwahlen statt. An diesem Tag wählen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kalkar ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Stadtrat sowie die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab Mitte August 2025 per Post zugestellt. Sollten Sie bis Ende August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Wahlamt. Bitte überprüfen Sie die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung sorgfältig, da es Änderungen in den Wahlbezirken und Wahllokalen geben kann.

Briefwahl

Wenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, können Sie dies sowohl für die Wahl am 14. September 2025 als auch für eine eventuelle Stichwahl am 28. September 2025 beantragen. Die Wahlunterlagen werden Ihnen kostenlos an Ihre Wohn- oder Wunschadresse zugesandt; der Rückversand ist ebenfalls kostenlos.

Zur Beantragung der Briefwahl haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie den Antrag an das Wahlamt der Stadt Kalkar, Markt 20, 47546 Kalkar.
  • Nutzen Sie den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
  • Beantragen Sie die Briefwahl online über unsere Webseite.

Zudem bietet die Stadt Kalkar die Möglichkeit der „Briefwahl im Rathaus“ an. 

Wahllokale

Das Wahlgebiet Kalkar ist in 16 Wahlbezirke unterteilt. Aufgrund möglicher Änderungen in den Wahllokalen bitten wir Sie, die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung genau zu prüfen. Mit Hilfe des Wahlraumfinders können Sie feststellen, in welchem Wahllokal Sie wählen können.

Allgemeine Informationen

Bei den Kommunalwahlen haben Sie eine Stimme, die Sie einem Kandidaten oder einer Kandidatin in Ihrem Wahlbezirk geben. Diese Stimme zählt gleichzeitig stadtweit für die zugehörige Partei oder Wählergruppe. Insgesamt sind 34 Sitze im Stadtrat zu besetzen: 17 Sitze werden durch die Gewinnerinnen und Gewinner in den jeweiligen Wahlbezirken besetzt, die weiteren 17 Sitze werden anhand der Reservelisten der Parteien entsprechend des prozentualen Ergebnisses vergeben.

Sollte eine Partei in den Wahlbezirken mehr Sitze gewinnen, als ihr nach der Stimmenanzahl zustehen, wird die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, dass auch die übrigen Parteien und Wählergruppen eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Anzahl von Mandaten erhalten (Überhang- und Ausgleichsmandate).

Bei der Bürgermeisterwahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet am 28. September 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten statt.

Für weitere Informationen oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und so aktiv die Zukunft unserer Stadt mitzugestalten.

Seite teilen: