Voraussetzungen
Kümmert sich niemand um die Bestattung einer verstorbenen Person, übernimmt die örtliche Ordnungsbehörde die Organisation der Bestattung. Die Kosten trägt in der Regel die bestattungspflichtige Person. Wenn eine verstorbene Person keine Angehörigen hat oder sich niemand für die Bestattung verantwortlich fühlt, veranlasst die örtliche Ordnungsbehörde die Bestattung.
Prozess
Für die Bestattung werden folgende Dokumente benötigt:
- Totenschein: Wird von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt.
- Stirbt die Person zu Hause, ist eine Ärztin oder ein Arzt zu benachrichtigen.
- In Krankenhäusern oder Hospizen stellt die Einrichtung den Totenschein aus.
- Sterbeurkunde: Diese wird beim zuständigen Standesamt beantragt, wofür der Totenschein erforderlich ist.
Fristen
Die Bestattung muss innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Diese Frist beginnt mit dem Todestag.
Weiterführende Informationen
Die Kosten für eine Bestattung durch die Ordnungsbehörde umfassen eine einfache, würdige und ortsübliche Bestattung. Sind die Kosten für die bestattungspflichtige Person unzumutbar, kann ein Anspruch auf Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger bestehen.