Stadtrecht

Die Sammlung des geltenden Kalkarer Stadtrechts soll zur Information dienen, die Arbeit des Rates der Stadt und der Verwaltung erleichtern und darüber hinaus aber auch sonstigen interessierten Stellen die Möglichkeit einer zuverlässigen Unterrichtung geben.

Das Kalkarer Stadtrecht ist eine Sammlung der für das Stadtgebiet geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und anderen stadtrechtlichen Bestimmungen. Der Benutzer dieser Sammlung soll sich schnell und sicher orientieren können. Es ist in Ordnungsgruppen (Hauptsachgebiete) gegliedert. Innerhalb jeder Ordnungsgruppe tragen die einzelnen Stadtrechtsbestimmungen eine fortlaufende Gliederungsnummer. Änderungen, die sich aus dem Erlass von Nachtragssatzungen ergeben, werden jedes Mal in die Urspungsfassung der Satzung eingearbeitet. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Veröffentlichungen im Internet. Alle Satzungen und Verordnungen einschließlich aller Veränderungen werden im Amtsblatt der Stadt Kalkar veröffentlicht.

60 Bauverwaltung

90 Verzeichnis der Vertreter in Organen juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts

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