Haushalt

Allgemeines

Der Haushaltsplan stellt die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt dar und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung ihrer Aufgaben voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan ist in einen Ergebnisplan, einen Finanzplan sowie in Teilpläne gegliedert. Der kommunale Haushalt gilt grundsätzlich dann als ausgeglichen, wenn die Aufwendungen durch die Erträge gedeckt werden können. Nachfolgend sind die entsprechenden Haushaltspläne zu finden.

Haushaltsplanentwurf 2024

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 11. Dezember 2023 durch den Kämmerer aufgestellt und von der Bürgermeisterin bestätigt. Die Einbringung des Entwurfes erfolgte am 14. Dezember 2023 im Rat der Stadt Kalkar. Der Haushaltsentwurf wird im Folgenden in den Fraktionen beraten. Eine gemeinsame Beratung und Beschlussempfehlung für den Rat soll in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 1. Februar 2024 erfolgen. Die Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan ist für den 15. Februar 2024 vorgesehen.

In der Zeit vom 8. Januar bis zum 22. Januar 2024 einschließlich können die Einwohner und Abgabenpflichtigen der Stadt Kalkar Einwendungen schriftlich bei der Bürgermeisterin der Stadt Kalkar erheben oder im Zimmer 308 des Verwaltungsneubaus in Kalkar zur Niederschrift erklären. Über Einwendungen beschließt der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung.


Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für 2024 zum Herunterladen im pdf-Dateiformat finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.