Kommunalwahlen

Nächster Wahltermin: 13.09.2020 (gegebenenfalls Stichwahl: 27.09.2020)

Ratswahl und Bürgermeisterwahl

Die Ergebnisse der Wahl am 13.09.2020 sehen Sie hier.

Wahlbenachrichtungen

Die Wahlbenachrichtungen werden voraussichtlich ab dem 17.08.2020 per Post zugestellt. Sofern Sie im August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber meinen, wahlberechtigt zu sein (vgl. unten), melden Sie sich bitte umgehend bei unserem Wahlamt. Bitte achten Sie genau auf die Inhalte der Wahlbenachrichtigung. Es wurden Änderungen in den Wahlbezirken und den Wahllokalen vorgenommen; diese sind zu beachten. Für Sie ergibt sich eventuell auch, dass Sie in einem anderen Wahllokal wählen, als bei den vergangenen Wahlen.

Briefwahl

Weiterhin möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Briefwahl hinweisen. Diese können Sie sowohl für die Wahl am 13.09.2020 als auch für eine eventuelle Stichwahl am 27.09.2020 beantragen.

Bei der Briefwahl werden Ihnen die Wahlunterlagen kostenlos vom Wahlamt an Ihre Wohn- bzw. Wunschadresse gesandt. Der Rückversand ist ebenfalls kostenlos.

Zur Beantragung füllen Sie entweder die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und reichen diesen Antrag bei Wahlamt der Stadt Kalkar, Markt 20 in 47546 Kalkar wieder ein. Oder Sie beantragen die Zusendung Ihrer Wahlunterlagen mittels des aufgedruckten QR-Codes (Rückseite oben rechts) bzw. online

Die Stadt Kalkar bietet auch wieder die „Briefwahl im Rathaus“ an. Hierbei ist zu beachten, dass

  1. das Briefwahlbüro ab dem 17.08.2020 und nur vormittags in der Zeit von 08:00 bis 10:00 Uhr geöffnet ist und
  2. eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist (Telefon: 02824 13-155, 02824 13-149, 02824 13-158).
Wahllokale

Das Wahlgebiet Kalkar ist in 16 Wahlbezirke eingeteilt. Davon sind zwei Wahlbezirke nochmal in jeweils zwei Stimmbezirke aufgeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes ist im Amtsblatt Nr. 5 vom 20.02.2020 öffentlich bekannt gemacht. In jedem Stimmbezirk gibt es ein Wahllokal. Aufgrund der Änderung der Wahlbezirke und der Schaffung neuer Stimmbezirke sowie der aktuellen Coronavirus-Lage sind teilweise Änderungen in den Wahllokalen vorhanden. Bitte achten Sie daher genau auf Ihre Wahlbenachrichtung; dort ist aufgedruckt, wo Sie Ihre Stimme abgeben können. Mit Hilfe des Wahlraumfinders können Sie feststellen, in welchem Wahllokal Sie wählen können.

In den Wahllokalen sind folgende Hygienemaßnahmen einzuhalten:

  1. Bitte tragen Sie im Wahllokal einen Mund-Nase-Schutz bzw. eine Alltagsmaske.
  2. Bitte halten Sie nach Möglichkeit den gebotenen Mindestabstand von 1,50 Meter ein.

Bitte bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber (Minentinte Blau oder Schwarz) mit.

Allgemeines

Alle fünf Jahre wählen die Bürger zeitgleich in Nordrhein-Westfalen ihre Kommunalvertretungen. Für die Wahl des Rates ist das Stadtgebiet Kalkar in 16 Kommunalwahlbezirke eingeteilt. Der Wähler bzw. die Wählerin hat für die Wahl eine Stimme zur Verfügung, die für einen Kandidaten im jeweiligen Wahlbezirk gilt. Diese Stimme kann nur auf dem amtlichen Stimmzettel abgegeben werden. Die Abgabe ist geheim. Sie zählt gleichzeitig stadtweit für die zugehörige Partei oder Wählergruppe. Insgesamt sind 32 Sitze zu besetzen. 16 Sitze werden durch die Gewinner in den jeweiligen Wahlbezirken besetzt. Neben den 16 Direktmandaten haben die Parteien sogenannen Reservelisten aufzustellen. Anhand des prozentualen Ergebnisses jeder Partei werden die noch ausstehenden 16 Sitze anhand der vor der Wahl erstellten Reserveliste in Reihenfolge der Nominierung verteilt. Kandidaten, die ein Direktmandat erhalten haben, werden in der Liste nicht mehr berücksichtigt.

Erhält eine Partei in den Wahlbezirken mehr Sitze, als ihr nach der Stimmenanzahl zustehen, so wird die Gesamtzahl der Sitze so weit erhöht, dass auch die übrigen Parteien und Wählergruppen eine ihrem Stimmenanteil entsprechende Anzahl von Mandaten erreichen. Es wird also ein vollständiger Verhältnisausgleich herbeigeführt. Unter Wahrung des Verhältnisausgleichs erhält eine Partei oder Wählergruppe, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, einen weiteren Sitz (Zusatzmandat).

Anders als bei anderen Wahlen gilt eine Fünf-Prozent-Hürde oder 2,5 %-Sperrklausel bei den Kommunalwahlen nicht.

Seit 1999 finden Direktwahlen für die Bürgermeister statt. Dabei gelten weitestgehend die selben Bestimmungen wie für die Gemeinderatswahl. Gewählt ist der Kandidat, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, ist zwischen den zwei Bestplazierten eine Stichwahl durchzuführen.

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist,

  1. wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
  2. Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
  3. das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  4. mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat und
  5. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ergebnisse

Hier erhalten Sie die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl 2015, der Bürgermeisterstichwahl 2015 und der Ratswahl 2014.

 

Wahl des Kreistages und des Landrates

Was für die Stadt Kalkar der Stadtrat ist, ist für den Kreis Kleve der Kreistag. Auch diese beiden Wahlen finden an dem Wahlsonntag statt. Die Abläufe und gesetzlichen Regelungen sind dabei fast identisch mit denen bei der Wahl der Kommunalvertretungen. In Kalkar gibt es zwei Kreiswahlbezirke.

Hier erhalten Sie die Ergebnisse der Landratswahl 2015 und der Kreistagswahl 2014.

Ansprechperson

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