Hundesteuer

Höhe

Hundesteuern werden nach der "Hundesteuersatzung der Stadt Kalkar vom 31. August 1973" in der zurzeit gültigen Fassung erhoben.

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

ein Hund gehalten wird75,00 €
zwei Hunde gehalten werden100,00 € je Hund
drei oder mehr Hunde gehalten werden125,00 € je Hund
ein oder mehr gefährliche/r Hund/e gehalten wird/werden600,00 € je Hund

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden.

Hundean- und Abmeldungen

Weitere Informationen dazu und die Ansprechpartner finden Sie hier:

Hundeanmeldung
Hundeabmeldung

Das Formular für die An- und Abmeldung von Hunden können Sie etwas weiter unten finden. Sie können das Formular online ausfüllen und elektronisch einsenden.

Hundesteuerermäßigungen und Hundesteuerbefreiungen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Hundesteuerermäßigung bzw. -befreiung gewährt werden.