Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan (LAP) ist ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen in einer Gemeinde. Ziel des Lärmaktionsplanes ist die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus im Hinblick auf die Verhinderung, Vorbeugung und Verminderung von Umgebungslärm im Stadtgebiet. Umgebungslärm beinhaltet sämtliche Lärmbelastungen, welche vom Straßen-, Schienen- und Flugverkehr ausgehen, nicht aber Gewerbelärm oder Lärm, welcher durch Personen im Wohnumfeld entsteht.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG), welche im Wesentlichen in den §§ 47 a bis f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in nationales Recht übergegangen ist, verpflichtet die Stadt Kalkar zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Grundlage der Aufstellung ist die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbaucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung. Hierbei wurden u.a. Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr berücksichtigt; in Kalkar betrifft dies zwei Abschnitte der Bundesstraße B 67 sowie einen Abschnitt der Landesstraße L 174. Folglich liegen Gebiete mit einer erhöhten Belastung von Umgebungslärm in den Kalkarer Stadtteilen Niedermörmter, Appeldorn und Kehrum. Die belasteten Gebiete können im Einzelnen den Lärmkarten entnommen werden, welche sich Downloadbereich dieser Seite befinden oder im Ungebungslärmportal des Landes abgerufen werden.

Der Lärmaktionsplan für die Stadt Kalkar wird im Jahre 2024 erstmalig aufgestellt. Zentrales Element der Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d Absatz 3 Bundesimmissionschutzgesetz (Beteiligung Stufe I). Vom 02.01.2024 bis einschließlich 06.02.2024 hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Eingaben, Hinweise und Anregungen zum während dieser Zeit offengelegten Entwurf des Lärmaktionsplanes anzubringen. Eingaben aus der Öffentlichkeit sind in diesem Zeitraum nicht eingegangen. In der nun anstehenden 2. Stufe der Beteiligung vom 11.04.2024 bis einschließlich 16.05.2024 wird der Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit gegeben, sich zu der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu äußern, bevor der Lärmaktionsplan Mitte 2024 beschlossen wird.

Bei Fragen zur Beteiligung an der Aufstellung des Lärmaktionsplanes oder zu den Inhalten wenden Sie sich gerne an den unten aufgeführten Ansprechpartner. Den Entwurf des Lärmaktionsplanes finden sie im Downloadbereich dieser Seite.

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