Abmeldung Haupt- und Nebenwohnsitz

Allgemeines

Wenn Sie aus Kalkar wegziehen um eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen, brauchen Sie sich nicht in Kalkar abzumelden, es genügt die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzkommune.

Falls Sie innerhalb von Kalkar umziehen genügt eine Ummeldung.

Auszug und kein Neubezug einer Wohnung in Deutschland

Wenn Sie aus Kalkar ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Die Meldung kann frühestens eine Woche vor, muss jedoch spätestens zwei Wochen nach Wegzug erfolgen.

Unter anderem sind folgende Fälle relevant:

  • Wegzug ins Ausland und
  • "ohne festen Wohnsitz".

Hierfür finden Sie etwas weiter unten auf der Seite ein entsprechendes Formular.

Abmeldung einer Nebenwohnung

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt seit dem 01.11.2015 nur noch bei der Meldebehörde der Hauptwohnung.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.