Anmeldung zur Eheschließung

Der erste amtliche Schritt auf dem Weg in Ihre Ehe ist die formelle Anmeldung beim Standesamt.

Grundsätzlich sollen Sie sich beide persönlich anmelden. Ist ein Partner verhindert, kann dieser eine Vollmacht erteilen. Verwenden Sie bitte unbedingt den Vordruck, den wir auf dieser Seite zum Download anbieten; eine formlose Vollmacht ist nicht ausreichend.

Die Anmeldung erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Amtsbezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat. Wohnt z. B. der Verlobte in Kalkar, die Braut in Kleve, so kann die Eheschließung sowohl beim Standesamt in Kalkar als auch beim Standesamt in Kleve angemeldet werden.

Wohnt keiner von Ihnen in Kalkar - Sie möchten aber gerne bei uns heiraten? Hat keiner der Eheschließenden den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung zuständig.

Gültigkeitsdauer und Terminabsprache

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Das heißt, die Eheschließung muss innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen. Bitte reservieren Sie rechtzeitig einen Termin. Unverbindliche Terminabsprachen sind schon weit im Voraus möglich.

Unterlagen

Die Anmeldung dient dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu klären, ob eventuelle Ehehindernisse vorliegen. Dazu müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Die Unterlagen sollten nicht älter als sechs Monate sein.

Sofern Sie

  • beide deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide volljährig und kinderlos sind,
  • beide bisher nicht verheiratet waren,
  • beide Ihren Hauptwohnsitz in Kalkar haben
  • und Sie im Stadtgebiet Kalkar geboren sind,

benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Sind einzelne oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Eine Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als einen Monat sein.
  • Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Geburtsstandesamtes

Unterlagen für Verwitwete und geschiedene Verlobte

  • Eheurkunde der letzten Ehe mit einem Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister.
  • Wenn sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, zusätzlich einen Nachweis über die Begründung und Auflösung Ihrer letzten Lebenspartnerschaft

Weitere Unterlagen im Einzelfall

Insbesondere in den folgend genannten Fällen, bitten wir Sie, vorab persönlich beim Standesamt nachzufragen, und zwar wenn

  • einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist,
  • einer der Verlobten ein minderjähriges Kind hat,
  • die Verlobten gemeinsame Kinder haben,
  • einer der Verlobten mehrere Vorehen hat,
  • einer der Verlobten im Ausland geschieden wurde. 

Ansprechperson

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