Ausbildungsförderung (BAföG)

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. Ziel des BAföG ist es daher, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

BAföG-Leistungen gibt es auf Grundlage eines Antrags.

Die Ausgabe schriftlicher Anträge erfolgt unter anderem bei der Stadt Kalkar. Außerdem können Sie Formulare auf der Homepage des Bundesministerium für Bildung und Forschung ausfüllen.

Seit Anfang 2014 können Studierende und Schüler für eine Ausbildung in Nordrhein-Westfalen (Schule, Studium in Nordrhein-Westfalen) und eine Ausbildung im Ausland (Belgien, Niederlande, Luxemburg) BAföG-Anträge mit digitaler Unterstützung stellen (BAföG-Online). Alle für den Antrag wesentlichen Formblätter können online ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden.

Der Antrag auf Leistungen nach dem BAföG ist dann bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen. In der Regel ist zuständig

  • für Studierende das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind,
  • für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
  • für alle anderen Schüler/innen das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.