Ehefähigkeitszeugnis

Von deutschen Staatsangehörigen wird in manchen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse vorliegen. In dem Zeugnis sind beide Verlobte namentlich aufgeführt. Dies bedeutet, dass wie bei einer Eheschließung in Deutschland, die erforderlichen Dokumente und Urkunden von beiden Verlobten vorzulegen und zu prüfen sind. Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten.

Zuständig für die Ausstellung

Zuständig für die Ausstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt Ihres derzeitigen Wohnortes oder Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthaltes in Deutschland.

Bitte wenden Sie sich wegen der erforderlichen Unterlagen für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses rechtzeitig an Ihr zuständiges Standesamt.

Beachten Sie bitte, dass von einigen Ländern kein förmliches Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird, und es zum Teil auch ausreicht, ihren Familienstand mit einer aktuell ausgestellten Aufenthaltsbescheinigung nachzuweisen.

Bestimmungen des Auslandes beachten

Bitte informieren Sie sich vorab genau über die Bestimmunges des Landes, in dem Sie heiraten möchten.

Ausländische Staatsangehörige heiraten in Deutschland

Verfügen Sie nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten in Deutschland heiraten, benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis von der zuständigen Behörde des Staates, dem Sie angehören.

Meist können Sie bei Ihrer jeweiligen Botschaft auf dem Gebiet der Bundesrepublik ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Alternativ erfahren Sie dort den richtigen Ansprechpartner.

Antrag auf Befreiung

Nicht alle Länder stellen Ehefähigkeitszeugnisse aus. Für solche Fälle ist ein Befreiungsverfahren von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses am Oberlandesgericht erforderlich.

Im Befreiungsverfahren prüft der zuständige Richter Ihre rechtliche Ehefähigkeit anstelle Ihrer Heimatbehörde.

Den Antrag auf Befreiung stellen Sie im Rahmen der Anmeldung Ihrer Eheschließung. Bitte planen Sie für Ihren Hochzeitstermin eine gewisse Bearbeitungszeit ein, da Sie erst heiraten können, nachdem Ihr Antrag auf Befreiung bewilligt wurde.

Ansprechperson

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