Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Sozialhilfe nach dem SGB XII

Der Fachbereich 3 - Bürgerdienste - der Stadt Kalkar ist zuständig für die Bewilligung von Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Anspruchsberechtigt sind hilfebedürftige Personen, die älter als 65 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Jeder Fall ist individuell zu betrachten bzw. zu berechnen. Bitte sprechen Sie uns an, welche Unterlagen bzw. Angaben benötigt werden.