Schiedsleute und Streitschlichtung

Schiedspersonen brechen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick auf und schlichten dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten sowie zivil- oder strafrechtliche Streitigkeiten. Die Schlichtung wird durch einen schriftlichen Vergleich protokolliert.

Der Rat der Stadt Kalkar wählt die Schiedspersonen für die Dauer von fünf Jahren, eine Wiederwahl ist möglich. Voraussetzung für die Tätigkeit als Schiedsperson ist, unbescholten und zwischen 30 und 70 Jahre alt zu sein. Das Ehrenamt der Schiedsperson verlangt viel Fingerspitzengefühl und darüber hinaus ein großes Verständnis für die vielfältigen Sorgen der Mitbürger.

Die Schiedspersonen haben Richtern gegenüber den Vorteil, die örtlichen Gegebenheiten sehr gut zu kennen. Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu einer höheren Zufriedenheit als nach einer Entscheidung durch ein Urteil, weil es keinen Sieger oder Besiegten gibt.

Für Kalkar stehen Ihnen folgende Schiedspersonen zur Verfügung:

Schiedsmann:
Guido Braam
Markt 20
47546 Kalkar
Tel.: 02824 13136
E-Mail: schiedsamt@kalkar.de

Stellvertretende Schiedsfrau:
Silvia Thon
Wöhrmannstraße 11
47546 Kalkar
E-Mail: silvia.thon@schiedsfrau.de