Ummeldung (Wohnsitz)

Allgemeines

Wenn Sie innerhalb der Stadt Kalkar umziehen, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen bei der Stadt Kalkar ummelden.

Bitte achten Sie darauf, die vorgeschriebene Frist nicht zu versäumen, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.

Ihren Ehegatten oder minderjährige Kinder können Sie gleichzeitig mit ummelden. Bitte bringen Sie hierfür die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder mit.

Für volljährige Kinder können Eltern die Ummeldung nur vornehmen, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden kann.

Für jede Ummeldung ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers notwendig .Personen, die in Ihr Eigentum einziehen, geben diese Wohnungsgeberbestätigung als Selbsterklärung ab.

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Personalausweise weiterer Familienmitglieder, sofern diese ebenfalls in der neuen Wohnung einziehen
  • ggf. Vollmacht
  • Wohnungsgeberbestätigung

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.