Unterhalt

Sobald Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bewilligt werden, muss die Durchsetzung vorrangiger Unterhaltsansprüche geprüft werden.

Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die angegebene Kontaktperson.

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