Wohnberechtigungsschein

Allgemeines

Wenn Sie eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) beziehen wollen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Ein Wohnberechtigungsschein kann allgemein oder gezielt, das heißt für eine bestimmte Wohnung erteilt werden. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist nur in Nordrhein-Westfalen gültig. Er dient zur Wohnungssuche. Die Gültigkeit ist auf ein Jahr befristet.

Antrag

Um einen Wohnberechtigungsschein zu bekommen, müssen Sie diesen beim Kreis Kleve beantragen. Ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann, hängt vom Einkommen des Wohnungssuchenden und der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen ab. Dem Antrag sind deshalb entsprechende Nachweise beizufügen. Weitere Informationen finden Sie hier!

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Kreisverwaltung Kleve
Beate Wermers
Telefon: 02821/85-217
Telefax: 02821/85-279
Raum D.465