Impfungen für Personen mit Vorerkrankungen in den Hausarztpraxen

Nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums NRW sollen die Impfungen für Personen mit Vorerkrankungen nach § 3 CoronaImpfVO ab dem 06.04.2021 in den Hausarztpraxen beginnen.

Gestern teilte das Gesundheitsministerium NRW mit, dass in der kommenden Wocheein außerordentliches, jedoch begrenztesImpfstoffkontingent (BionTech) für Personen mit Vorerkrankungen (§ 3 CoronaImpfVO) in den Impfzentren zur Verfügung gestellt wird.

Somit kann in der Zeit von Dienstag, 30.03.2021, bis Sonntag, 04.04.2021, insgesamt 2.540 Personen mit Vorerkrankungen im Impfzentrum Kreis Kleve in Kalkar ein Impftermin angeboten werden.

Aufgrund der begrenzten Impftermine soll eine möglichst gerechte Verteilung erfolgen. Aus diesem Grund erhält jede Hausarztpraxis und jede Internistenpraxis im Kreis Kleve 20 Termine für ihre Patientinnen und Patienten.

Patientinnen und Patienten mit der höchsten Vulnerabilität kann unter folgenden Voraussetzungen ein Impftermin im Impfzentrum Kreis Kleve in Kalkar angeboten werden:

  • Die Patientin bzw. der Patient hat einen Wohnsitz im Kreis Kleve.
  • Die Patientin bzw. der Patient ist ausreichend mobil, um einen Impftermin im Impfzentrum Kreis Kleve in Kalkar wahrnehmen zu können.
  • Es liegt eine Vorerkrankung nach § 3 (1) Nr. 2 Buchstabe a-j CoronaImpfVO vor bzw. es ist eine Gleichstellung durch das Gesundheitsamt nach § 3 (1) Nr. 2 Buchstabe k CoronaImpfVO erfolgt.


Voraussetzungen für die Nutzung des Ticketsystems sind ein Online-Zugang und eine E-Mailadresse. Die Buchungen für Dienstag, 30.03.2021, und Mittwoch, 31.03.2021 müssen bis spätestens Montag, 29.03.2021, 18:00 Uhr, erfolgen. Die Buchungen für Karfreitag bis Ostersonntag sind bis Donnerstag, 01.04.2021,18:00 Uhr möglich.

Die Weitergabe des Links des Ticketsystems durch die Patientinnen und Patienten an weitere Personen ist untersagt.

Die Impfberechtigung ist am Impfzentrum durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.