Im historischen Stadtkern Kalkars - auf einer wasserumwehrten Insel gelegen - gilt ab sofort die Geschwindigkeitsbegrenzung: Tempo 20.
Diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für den motorisierten Verkehr wie auch für Rad- oder Rollerfahrer. An den Einfahrtsstraßen, dort wo früher die vier Stadttore standen, weisen Verkehrsschilder auf die neue vorgeschriebene Geschwindigkeit hin; weiterhin gilt auch die Regelung: rechts vor links im gesamten Stadtkern. Die Hanselaerstraße ist bereits seit einigen Monaten als Einbahnstraße in Richtung Markt und verkehrsberuhigte Zone ("Spielstraße") ausgewiesen. Beim Verlassen dieser Straße gilt selbstverständlich dann auch die Tempo 20-Regelung. Die Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer wird dadurch erhöht und insgesamt eine Verkehrsberuhigung in den Straßen und Gassen sowie auf dem neugestalteten Markt erreicht.