10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 - Gocher Straße -

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB
  • Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 a BauGB
Vorlagennummer: 10/334
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 14.03.2017)

Sachverhalt


Der im Mai 2009 gegründete Verein "Calcarer Tafel e.V." ist eine gemeinnützige Einrichtung, welche Lebensmittel an Bedürftige austeilt. Sie ist in der Gocher Straße 19 in Altkalkar ansässig. Der Verein beantragt nun die Baugenehmigung für die Errichtung einer Überdachung für die Anlieferrampe im südlichen Bereich des Gebäudes (s. Anlage 2). Durch die Errichtung soll der Anlieferprozess der Lebensmittel auch bei schlechten Witterungsbedingungen durchgeführt werden können. Da die Überdachung außerhalb des im Bebauungsplan Nr. 015 - Gocher Straße - festgesetzten Baufensters liegen soll und der Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens von der Änderung des Bebauungsplanes abhängig macht, wird die Durchführung des entsprechenden Änderungsverfahrens erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten in Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens und im Rahmen der Änderung des Bauleitplanes.
Die Deckung der Kosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 - Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen. Aufgrund des gemeinnützigen Charakters der Antragstellerin wird auf die Umlage der Planungskosten verzichtet.

Beschlussvorschlag


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB wird die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 - Gocher Straße - beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 a BauGB gefasst.

Zielstellung ist das Ermöglichen einer baulichen Erweiterung im Erdgeschossbereich von Gebäuden zwischen Gocher Straße und Kiefernweg.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 16.02.2017

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB wird die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 - Gocher Straße - beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 a BauGB gefasst.

Zielstellung ist das Ermöglichen einer baulichen Erweiterung im Erdgeschossbereich von Gebäuden zwischen Gocher Straße und Kiefernweg.

Rat der Stadt, 02.03.2017

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 16.02.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB wird die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 015 - Gocher Straße - beschlossen.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB jeweils in Verbindung mit § 13 a BauGB gefasst.

Zielstellung ist das Ermöglichen einer baulichen Erweiterung im Erdgeschossbereich von Gebäuden zwischen Gocher Straße und Kiefernweg.