Beantwortung einer "Anfrage zur möglichen Verbesserung der städtischen Haushaltssituation"

  • Sachstandsbericht
Vorlagennummer: 10/272
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 01.09.2016)

Sachverhalt


In seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 hat der Rat der Stadt Kalkar auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, realistische Einsparpotentiale aufzuzeigen, z. B. in einem „10-Punkte-Themenkatalog“.

Wesentliche Voraussetzung für eine fundierte Analyse von Einsparpotenzialen bilden zum einen eine flächendeckende Kosten- und Leistungsrechnung als Datenbasis für ein zielorientiertes Controlling und Berichtswesen, zum anderen ein aktives Gebäudemanagement.

Gebäudemanagement:

Auch ein aktives Gebäudemanagement basiert auf einer funktionierenden Kosten- und Leistungsrechnung.

Ziel des Gebäudemanagements ist unter anderem eine nutzungsorientierte, wirtschaftliche Bereitstellung von Immobilien. Das sog. Mieter-Vermieter-Modell bietet dabei die Möglichkeit, kostendeckend und transparent ein notwendiges Immobilienportfolio bereit zu halten und effektiv zu betreiben. Mieter-Vermieter-Modell heißt in diesem Zusammenhang, dass sämtliche Nutzer von städtischen Immobilien, auch städtische Nutzer wie Schulen, Feuerwehr, Verwaltung, mit dem organisatorisch eigenständigen Gebäudemanagement mietähnliche Vereinbarungen über die Nutzung der benötigten Immobilien schließen.

Aus Sicht der Verwaltung bieten dabei unter den vorgenannten Voraussetzungen folgende Themen Raum für Einsparungen:

1. Erhebung von Nutzungsgebühren
Kostenorientierte Erhebung von Nutzungsgebühren von allen Nutzern städtischer Immobilien, auch den stadteigenen Nutzern (Mieter-Vermieter-Modell). Hiermit können dann auch notwendige Instandhaltungen finanziert werden. Der bisher intransparente Vorteil der jeweiligen Nutzer wird damit offengelegt und auf dieser Ebene nivelliert.

2. Budgets und Zuschüsse
Die städtischen Nutzer erhalten Budgets zur Anmietung benötigter Räumlichkeiten, verbunden mit Vorteilen bei Einsparungen. Gleiches gilt für Drittnutzer. Die Budgetierung erfolgt hier über entsprechende Zuschüsse, die durch den Rat über den jeweiligen Haushaltsplan gesteuert werden.

3. Leerstandsmanagement
Aufgrund der in eigener finanzieller Verantwortung genutzten Räumlichkeiten ist mit Leerständen zu rechnen, weil der tatsächliche Raumbedarf restriktiver eingeschätzt wird als bei einer Nutzung ohne finanzielle Gegenleistung. Die sich hieraus ergebenden Leerstände können durchs Gebäudemanagement zentral effizienter verwaltet werden, beispielsweise durch Akquise von Drittnutzungen, auch aus den unterschiedlichsten Bereichen, oder bei fehlendem Bedarf auch durch wirtschaftliche Verwertung von Immobilien.

4. Nutzungssteuerung über Mietvereinbarungen
Konsequente Ausgestaltung der Immobiliennutzung im Rahmen der jeweiligen Mietvereinbarung, eigene Einnahmeerzielung der Nutzer mit städtischem Immobilienvermögen wird entweder unterbunden oder als konkreter Gegenstand der Nutzung im Mietvertrag festgeschrieben und entsprechend vergütet.

Diese Form von Gebäudemanagement trifft alle Bereiche, in denen städtische Immobilien genutzt werden, insbesondere:

· Turnhallen und Sportanlagen/Platzhäuser,
· Feuerwehrgebäude,
· Schulgebäude,
· Verwaltungsgebäude,
· Bürgerbegegnungsstätten,
· Friedhofshallen.


Weitere Prüfungsfelder:

1. Überprüfung des städtischen Angebots im Bereich Kultur und Tourismus.
Das Wesen der freiwilligen Aufgabe „Kultur und Tourismus“ ist aufgrund der signifikanten Bedeutung insbesondere kulturhistorischer Sachverhalte mit Blick auf ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Kalkar durch betriebswirtschaftliche Optimierung zu stärken.

2. Personalkostencontrolling
a) Stellenbedarfsanalyse
b) Stellenbewertungsanalyse
c) Überprüfung von Leistungsstandards

Aufgrund der Tatsache, dass die Personalaufwendungen nach der Kreisumlage die größte Aufwandsposition im städtischen Haushalt darstellen und in ihrer Gesamtheit das Aufgabenspektrum der Verwaltung nur sehr unspezifisch darstellen, ist es unabdingbar, das Wechselspiel von Personaleinsatz und Aufgabenerfüllung nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu analysieren.

Hierbei spielt die Optimierung von Arbeitsprozessen eine zentrale Rolle, ebenso eine nachhaltige Personaleinsatzplanung. Aufgrund der starren Strukturen des öffentlichen Dienst- und Tarifrechts geben vorhandene Strukturen nur wenig Raum für durchgreifende Änderungen, insofern ist eine nachhaltige Betrachtung von großer Bedeutung. Hier kann eine externe Organisationsuntersuchung als Bestandsaufnahme helfen, Personalkostencontrolling als permanenten Prozess zu etablieren.

3. Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG)
Stärkere Einbindung der SEG durch Erweiterung des Geschäftszwecks und Übernahme von städtischen Aufgaben, soweit dies hier wirtschaftlicher ist.

Einzelmaßnahmen:

1. Beendigung der Personalgestellung für die katholische Bücherei (Einsparpotential ca. 60.000 € jährlich), Wirksamkeit ggf. erst nach Ausscheiden der derzeitigen MA.

2. Reduzierung des Rates auf die Mindestgröße von 26 Mitgliedern (Einsparpotential ca. 15.000 € jährlich)

3. Wegfall der Übernahme des Eigenanteils am SchokoTicket für Grundschülerinnen und -schüler (Einsparpotential ca. 10.000 € jährlich)

4. Zuschüsse an Dritte gemäß der Auflistung im Vorbericht zum aktuellen Haushaltsplan
a) Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr für Kameradschaftspflege 2.000 €
b) Zuschuss an das Museum Grieth 1.550 €
c) Zuschuss an das Stiftsmuseum Wissel 1.550 €
d) Zuschuss an den Verein der Freunde Kalkar e. V. 10.250 €
e) Zuschüsse zu Martinsfeiern 2.000 €
f) Zuwendungen für kulturelle Vereine und Vereinigungen 1.300 €
g) Zuschuss an die evangelische Kirche für das Gemeindehaus Neulouisendorf 3.000 €
h) Zuschuss an den Trägerverein Begegnungsstätte Altkalkar 5.000 €
i) Zuschuss an die Katholische Kirche für Sozialberatung 4.000 €
j) Zuschuss an den Trägerverein Katholisches Bildungswerk 2.150 €
k) Zuschuss an den Verein Kalkar aKtiv e. V. 5.000 €
l) Zuschüsse für die Unterhaltung der Sportanlagen 500 €
m) Zuschüsse an Sportvereine 6.950 €
n) Zuschuss an den Verein f. Voltigiersport Kleve e. V. aus
Mitteln der Sportpauschale 4.000 €
o) Zuschüsse zur Denkmal- und Fassadengestaltung 5.000 €
p) Zuschuss an den Malteser Hilfsdienst 400 €
q) Zuschüsse für die Stadtranderholung am Fingerhutshof 2.600 €
r) Zuschüsse für Jugendfreizeitgestaltung 750 €
s) Zuschuss an die Kath. Kirche für eine Schreibkraft in der Bücherei 4.800 €

5. Repräsentationskosten 14.000 €
Hierüber werden beispielsweise auch Ehrengeschenke der Stadt für Ehe-
und Altersjubiläen finanziert, jährliche Kosten rd. 3.800 €, Tendenz steigend

6. Erstattung von Personalkosten an die evangelische Kirche für Jugendarbeit 45.000 €

7. Mitgliedschaft Euregio Rhein-Waal 4.000 €

8. Unterhaltung Weihnachtsbeleuchtung 5.000 €


Im Übrigen gibt es eine Vielzahl von Positionen, die der Sicherstellung von Geschäftsabläufen der Verwaltung, den Schulen, der Feuerwehr usw. dienen und bereits seit vielen Jahren regelmäßig überprüft und gedeckelt oder auch gekürzt werden. Hier spielen auch Prozessoptimierungen und Digitalisierung eine wesentliche Rolle.


Einnahmeerhöhung:

1. Erhöhung der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer)
a) Grundsteuer A: 720 € je 1 v. H. Hebesatz
b) Grundsteuer B: 4.500 € je 1 v. H. Hebesatz
c) Gewerbesteuer: 8.500 € je 1 v. H. Hebesatz

2. Einführung einer Zweitwohnungssteuer (Einnahmepotential ca. 40.000 € jährlich abzgl. Einführungs- und Betreuungsaufwand)

3. Erweiterung der Eigenkapitalverzinsung beim Sondervermögen Abwassersammlung und in Abstimmung mit der Stadt Rees auch beim Zweckverband Abwasser durch die Kalkulation der Abschreibungen auf den Wiederbeschaffungszeitwert (zurzeit Anschaffungs- und Herstellungskosten) (Einnahmepotential beim Sondervermögen nach grober Schätzung ca. 100.000 € jährlich abzgl. Einführungs- und Betreuungsaufwand - Finanzierung über Abwassergebühren)

4. Flächendeckende Erhebung von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Entgelten für städtische Leistungen an Dritte (Bsp.: Leistungen des städtischen Bau- und Betriebshofes)

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen keine Kosten.

Beschlussvorschlag


Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verbesserung der Haushaltssituation folgendes umzusetzen:

- einsetzen lt. Beschluss -

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 08.09.2016

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz verweist auf die Beschlussvorlage. Sie schlägt vor, die einzelnen in der Drucksache aufgeführten Punkte zu beraten und jeweils eine Beschlussempfehlung an den Rat zu geben, ob das jeweilige Thema weiterverfolgt werden soll oder nicht.

Es schließt sich eine eingehende Beratung zu den einzelnen Themenbereichen mit weitergehenden und ergänzenden Erläuterungen und Hinweisen seitens der Verwaltung an.

Beschluss


Zu den einzelnen in der Drucksache aufgeführten Vorschlägen und Maßnahmen gibt der Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussempfehlungen an den Rat der Stadt:

Gebäudemanagement:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, dass dieser Themenbereich weiterverfolgt werden soll.

Weitere Prüfungsfelder:

1. Überprüfung des städtischen Angebots im Bereich Kultur und Tourismus,
2. Personalkostencontrolling
und
3. Stadtentwicklungsgesellschaft:

Es besteht jeweils Einvernehmen, dass diese Themenbereiche weiterverfolgt werden sollen.

Einzelmaßnahmen:

1. Beendigung der Personalgestellung für die katholische Bücherei:

RM Altenburg schlägt vor, dass die Verwaltung eine Reduzierung des Personalaufwandes prüft.
Dem stimmt der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

2. Reduzierung des Rates auf die Mindestgröße von 26 Mitgliedern:

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt mehrheitlich mit 6 Nein-Stimmen bei 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen ab, dass dieser Vorschlag weiterverfolgt werden soll.

3. Wegfall der Übernahme des Eigenanteils am SchokoTicket für Grundschülerinnen und Grundschüler:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, dass dieses Thema nicht weiterverfolgt werden soll.

4. Zuschüsse an Dritte gemäß der Auflistung im Vorbericht zum aktuellen Haushaltsplan:

Es besteht Einvernehmen, dass dieser Themenbereich nicht weiterverfolgt werden soll.

5. Repräsentationskosten:

Es besteht Einvernehmen, dass dieser Themenbereich nicht weiterverfolgt werden soll.

6. Erstattung von Personalkosten an die evangelische Kirche für Jugendarbeit:

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt mehrheitlich mit 10 Nein-Stimmen bei 1 Gegenstimme ab, dass dieser Vorschlag weiterverfolgt werden soll.

7. Mitgliedschaft Euregio Rhein-Waal:

Es besteht Einvernehmen, dass dieses Thema nicht weiterverfolgt werden soll.

8. Unterhaltung Weihnachtsbeleuchtung:

Es besteht Einvernehmen, dass dieses Thema nicht weiterverfolgt werden soll.

Einnahmeerhöhung:

1. Erhöhung der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer):

BM Dr. Schulz erklärt, dass die Verwaltung hierzu eine Drucksache vorlegen wird.

2. Einführung einer Zweitwohnungssteuer:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig, dass dieses Thema weiterverfolgt werden soll.

3. Erweiterung der Eigenkapitalverzinsung beim Sondervermögen Abwassersammlung und in Abstimmung mit der Stadt Rees auch beim Zweckverband Abwasser durch die Kalkulation der Abschreibungen auf den Wiederbeschaffungszeitwert:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme, dass dieses Thema weiterverfolgt werden soll.

4. Flächendeckende Erhebung von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Entgelten für städtische Leistungen an Dritte:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt mehrheitlich die 10 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme, dass dieses Thema weiterverfolgt werden soll.

Rat der Stadt, 15.09.2016

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz verweist darauf, dass der Haupt- und Finanzausschuss die in der Beschlussvorlage aufgeführten Vorschläge und Maßnahmen eingehend beraten und jeweils eine Beschlussempfehlung an den Rat gegeben hat, ob das jeweilige Thema weiterverfolgt werden soll oder nicht.

Anschließend ruft sie die einzelnen in der Drucksache aufgeführten Themenbereiche auf, verweist dabei auf die jeweilige Beratung und Empfehlung im Haupt- und Finanzausschuss und lässt darüber abstimmen, ob diese weiter zu verfolgen sind oder nicht.

Beschluss



Gebäudemanagement:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass dieser Themenbereich weiter zu verfolgen ist.

Weitere Prüfungsfelder:

1. Überprüfung des städtischen Angebots im Bereich Kultur und Tourismus,
2. Personalkostencontrolling
und
3. Stadtentwicklungsgesellschaft:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt jeweils einstimmig, dass diese Themenbereiche weiter zu verfolgen sind.

Einzelmaßnahmen:

1. Beendigung der Personalgestellung für die katholische Bücherei:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass die Verwaltung eine Reduzierung des Personalaufwandes prüft.

2. Reduzierung des Rates auf die Mindestgröße von 26 Mitgliedern:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass dieses Thema nicht weiter verfolgt wird.

3. Wegfall der Übernahme des Eigenanteils am SchokoTicket für Grundschülerinnen und Grundschüler:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme, dass dieses Thema nicht weiter verfolgt wird.

4. Zuschüsse an Dritte gemäß der Auflistung im Vorbericht zum aktuellen Haushaltsplan:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass dieser Themenbereich nicht weiter verfolgt wird.

5. Repräsentationskosten:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass dieser Themenbereich nicht weiter verfolgt wird.

6. Erstattung von Personalkosten an die evangelische Kirche für Jugendarbeit:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme, dass dieses Thema nicht weiter verfolgt wird.

7. Mitgliedschaft Euregio Rhein-Waal:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass dieses Thema nicht weiter verfolgt wird.

8. Unterhaltung Weihnachtsbeleuchtung:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung, dass dieses Thema nicht weiter verfolgt wird.

Einnahmeerhöhung:

1. Erhöhung der Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer):

BM Dr. Schulz verweist darauf, dass in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2016 Einvernehmen dahingehend bestand, dass die Verwaltung zum Ende des Jahres hierzu eine Drucksache vorlegen wird.

2. Einführung einer Zweitwohnungssteuer:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme, dass dieses Thema weiter zu verfolgen ist.

3. Erweiterung der Eigenkapitalverzinsung beim Sondervermögen Abwassersammlung und in Abstimmung mit der Stadt Rees auch beim Zweckverband Abwasser durch die Kalkulation der Abschreibungen auf den Wiederbeschaffungszeitwert:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass dieses Thema weiter zu verfolgen ist.

4. Flächendeckende Erhebung von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Entgelten für städtische Leistungen an Dritte:

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig, dass dieses Thema weiter zu verfolgen ist.