Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016

Vorlagennummer: 10/247
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 15.06.2016)

Sachverhalt


Seit dem Zeitpunkt der Verabschiedung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 haben sich einige Sachverhalte ergeben, die den Erlass einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2016 notwendig machen.

Gemäß § 81 Abs. 2 GO NRW ist eine Nachtragssatzung u.a. dann zu erstellen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Die Erheblichkeit ist in § 7 der Haushaltssatzung für 2016 und 2017 folgendermaßen geregelt:

Im Ergebnishaushalt:
100.000 €, bei Aufwendungen über 500.000 € 20 % des jeweiligen Ansatzes,
im Investitionshaushalt:
200.000 €, bei Auszahlungsansätzen über 1.000.000 € 20 % des jeweiligen Ansatzes.


Folgende Sachverhalte erfordern somit zwingend die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes:

Ergebnisplan:

Aufwendungen:
- Umbau- und Sanierungsarbeiten im Gymnasiumtrakt, um die
Grundschule Kalkar dorthin zu verlagern 527.000 €
- Umbau-, Sanierungs- und Brandschutzarbeiten im ehemaligen
Hauptschulgebäude, um das Gymnasium dorthin zu verlagern 434.000 €

Die Ergebnisbelastung wird über die Auflösung von Mitteln aus der Schulpauschale neutralisiert, die bilanziell unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen sind. Somit führen die o.g. Maßnahmen letztlich nur zu einem Abfluss von Liquidität.

Darüber hinaus sind Änderungen zu den geplanten Haushaltsansätzen berücksichtigt, insofern diese von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung des Jahresergebnisses und der Liquidität sind. U.a. sind folgende Änderungen im Ergebnisplan veranschlagt:

Aufwendungen:
- Aufwendungen für die Trockenlegung des Kellergeschosses im
ehemaligen Hauptschulgebäude 93.000 €
- Mehraufwendungen im Bereich Asyl für Geldleistungen zum Lebens-
unterhalt und Sachleistungen 161.000 €
- Geringere Aufwendungen für die Erstaufnahmeeinrichtung in Wissel -1.075.000 €
- Geringere Aufwendungen für die Kreisumlage -296.000 €

Erträge:
- Mehrerträge bei der Grundsteuer B 310.000 €
- Mehrerträge durch Auflösung der Schulpauschale für Umbau- und
Sanierungsmaßnahmen am ehemaligen Hauptschulgebäude und
Gymnasium 1.054.000 €
- Mehrerträge für Erstattung Personalkosten SGB II 40.000 €
- Mehrerträge aus Kostenerstattungen vom Land nach dem FlüAG 175.000 €
- Geringere Erträge für die Erstaufnahmerichtung in Wissel -1.140.000 €
- Geringere Erträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer -184.000 €
- Geringere Erträge für die Auflösung von Pensionsrückstellungen -75.000 €

Finanzplan (Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit):
Die zusätzlichen bzw. geänderten Erträge und Aufwendungen mit Ausnahme der nicht zahlungswirksamen Erträge (Auflösung Schulpauschale, Auflösung Pensionsrückstellungen) verändern durch die dazugehörigen Auszahlungen ebenfalls den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan. Zusätzlich ist im Finanzplan eine Auszahlung eingeplant, die in 2016 keine Auswirkung auf das Jahresergebnis hat.

Auszahlungen:

- Abrechnung der Verbandsumlage für die Förderschule 2015 55.000 €

Finanzplan (Saldo aus Investitionstätigkeit):
Im Finanzplan wurden weitere Investitionsmaßnahmen eingestellt.
Auszahlungen:
- Beschaffung einer Software für das Facility Management 30.000 €
- Herstellung eines zweiten Rettungsweges im ehemaligen
Hauptschulgebäude 56.000 €
- Umbau Kellergeschoss Realschule für Werkraum inkl. Einrichtung
und Schulküche 164.000 €

Durch die Veränderungen im Rahmen des ersten Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 erfolgt eine Verringerung der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 303.648 €. Die Entnahme der Allgemeinen Rücklage wird entsprechend auf 1.051.702 € festgesetzt.

Die Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln wird durch den ersten Nachtragshaushalt 2016 um 987.500 € verschlechtert und auf -2.361.137 € festgesetzt.

Beschlussvorschlag


Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 81 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 03.05.2016

Wortbeitrag


Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs und damit der Kämmerer in einem Zug Erläuterungen zu diesen Punkten geben kann, ruft BM Dr. Schulz die beiden Tagesordnungspunkte gemeinsam auf.

Der Kämmerer, Stadtverwaltungsrat Jaspers, bringt mit der als Anlage 2 beigefügten Rede den Entwurf der Ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 in den Rat ein und geht dabei auch auf die von der Verwaltung vorgeschlagene Hebesatzsatzung ein.

Die Drucksache 10/240 "Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Gemeindesteuern der Stadt Kalkar (Hebesatzsatzung)" und der Entwurf zur ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 werden zur weiteren Beratung an die Ratsfraktionen und den Fachausschuss verwiesen.

Haupt- und Finanzausschuss, 16.06.2016

Wortbeitrag


Stadtverwaltungsrat Jaspers erläutert die Auswirkungen, die sich aus der abgelehnten Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf die zu beschließende Nachtragshaushaltssatzung ergeben.

Weiterhin verweist er auf den Antrag des Katholischen Karl-Leisner-Klinikums auf Gewährung von Finanzmitteln nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) für die Anschaffung und Installation einer neuen Telefonanlage für das St. Nikolaus-Hospital Kalkar. Hierüber sollte gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.01.2016 erst im Rahmen eines Nachtragshaushaltes für 2016 beraten werden.

In der sich anschließenden eingehenden Beratung, an der sich die Ratsmitglieder Leusch, Schwaya, Kunisch, Kühnen, Pageler, Gulan, Wolters, Altenburg und Reumer sowie BM Dr. Schulz, Stadtoberbaurat Sundermann und Stadtverwaltungsrat Jaspers beteiligen, wird insbesondere über die Haushaltsansätze diskutiert, die in Zusammenhang mit einem möglichen Umzug der Grundschule Kalkar in den Gymnasialtrakt und den dann damit einhergehenden Umzug des Jan-Joest-Gymnasiums in das ehemalige Hauptschulgebäude stehen.

In Bezug auf die vorgesehene Erhöhung der Aufwendungen für Geldleistungen zum Lebensunterhalt und Sachleistungen im Bereich Asyl teilt BM Dr. Schulz mit, dass nach einer aktuellen Information der Bezirksregierung die Stadt bis September 2016 wahrscheinlich weitere ca. 120 Flüchtlinge aufzunehmen hat.

Beschluss


Nachdem RM Gulan den Antrag gestellt hat, die Aussprache zu beenden und keine Wortmeldungen mehr vorliegen, empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 81 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung, dass bei der Grundsteuer B die Erträge nicht um 310.000,00 € erhöht werden, zu beschließen.

Weiterhin empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen, dass dem St. Nikolaus-Hospital Kalkar aufgrund des Antrages des Katholischen Karl-Leisner-Klinikums vom 16.11.2015 eine Förderung aus Finanzmitteln nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) für die Anschaffung und Installation einer neuen Telefonanlage für Patienten und Mitarbeiter (Gesamtaufwendungen 40.000,00 €) gewährt wird und dies ebenfalls in der ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 zu berücksichtigen.

Rat der Stadt, 23.06.2016

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz erläutert die Drucksache und berichtet von den Beratungen in der vorangegangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Hinsichtlich der im Nachtragshaushalt vorhandenen Ansätze zu den Umzügen der Grundschule Kalkar in das Gymnasium und des Gymnasiums in das ehemalige Hauptschulgebäude (sog. Ringtausch) führt sie aus, dass der Haushalt lediglich Rahmenbedingungen schaffe und nicht konkrete Maßnahmen einleite. Dennoch sei eine schnelle Entscheidung erforderlich, um den städtischen Haushalt vor einer Belastung mehrerer ungenutzter Immobilien zu bewahren.

Anschließend entsteht eine Diskussion zwischen den Ratsmitgliedern Naß und Schwaya sowie Stadtoberbaurat Sundermann, in der die Höhe der veranschlagten Aufwendungen für den Umzug von 961.000,00 € hinterfragt, der Informationsfluss der Verwaltung gegenüber dem Rat und seiner Ausschüsse kritisiert und die Kosten für die Alternative zum Ringtausch - Umzug der Grundschule in das ehemalige Hauptschulgebäude - konsultiert werden.

In diesem Zuge erklärt Stadtoberbaurat Sundermann, dass die im Nachtragshaushalt dargestellten Ansätze für den Ringtausch lediglich auf einer Grobkostenschätzung eines Architekturbüros unter Einbindung der Schulleitungen beruhen, die konkrete Umsetzung allerdings erst durch die Politik beschlossen werden müsse, weil Aufträge allein auf Grundlage eines Haushaltsansatzes nicht vergeben werden. Der Umzug der Grundschule in das ehemalige Hauptschulgebäude ohne Ringtausch sei entgegen der kursierenden Meinung auch nicht kostengünstiger.

Auf Nachfrage von RM Schwaya teilt Stadtverwaltungsrat Jaspers mit, dass die aktuell erteilten Kassenkreditermächtigungen nach derzeitigem Stand ausreichen, um den Umzug der Grundschule zu realisieren. Weiterhin sei der Umzug für den Fall, dass der Rat die Nachtragssatzung nicht beschließe, nicht durch Dringlichkeitsentscheidungen umzusetzen, weil bei derartig hohen Summen eine Nachtragspflicht entstehe.

Nach der sich anschließenden Aussprache zwischen den Ratsmitgliedern Kunisch, Gulan, Altenburg, Mosler, Schwaya, Naß, van de Löcht, Wolters und Reumer sowie Bürgermeisterin Dr. Schulz, Stadtoberbaurat Sundermann und Stadtverwaltungsrat Jaspers über die Kontrolle der Verwaltung durch den Rat, die Auswirkungen des Umzuges auf die Konjunkturpaket II-Fördergelder, die Kosten einer etwaigen Instandsetzung der Grundschule und die Kosten des Betriebes der leerstehenden ehemaligen Hauptschule beantragt RM Klein, die Beratung des Tagesordnungspunktes zu beenden und zur Abstimmung zu kommen.

Anschließend erklärt RM van de Löcht, die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen, wenn so früh wie möglich eine Sitzung des Schul-, Jugend- und Sportausschusses, die sich mit dem Umzug der Grundschule befasst, einberufen wird und entsprechende Sitzungsunterlagen im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt werden.

Nachdem RM Leusch die Unterbrechung der Sitzung beantragt, erklärt RM Arntz-Klopf auf entsprechende Frage von RM Boßmann, dass der Ringtausch im Schul-, Jugend- und Sportausschuss noch nicht detailliert vorgestellt wurde.

Nach Unterbrechung der Sitzung für zehn Minuten weist BM Dr. Schulz im Hinblick auf die Beschlussfassung darauf hin, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung vorgeschlagen habe, die Grundsteuer B nicht zu erhöhen und eine Zuweisung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zu gewähren, sodass sich die Nachtragssatzung entsprechend ändere.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.06.2016 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich mit 18 Ja-Stimmen bei 9 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung:

Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß § 81 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2016 beschlossenen Änderungen in der Fassung der Anlage 2 zur Niederschrift beschlossen.

Die nächste Sitzung des Schul-, Jugend- und Sportausschusses soll so früh wie möglich stattfinden.