Feststellung Jahresabschluss 2013 der Stadt Kalkar und Entlastung des Bürgermeisters

Vorlagennummer: 10/205
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.04.2015 vom Jahresabschluss 2013 der Stadt Kalkar mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW Kenntnis genommen und diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat der Stadt über den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2013; zugleich entscheidet er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters.

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2013 ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt nach § 101 GO NRW. Bei der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss sich gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 103 Abs. 5 GO NRW der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner, Carl-Wilhelm-Str. 16, 47798 Krefeld, als Prüfer bedient.

Durch die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich gegenüber dem beim Rat der Stadt eingebrachten Entwurf Änderungen im Ausweis der Ergebnisrechnung und der Schlussbilanz ergeben, die allerdings zu keiner Veränderung des Ergebnisses geführt haben.




Die Bilanzsumme beträgt 124.912.838,74 €.

Das Haushaltsjahr 2013 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:


Ergebnisrechnung: Erträge 22.271.225,79 €
- Aufwendungen 23.304.651,21 €
Jahresergebnis - 1.033.425,42 €


Finanzrechnung: Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 19.288.474,31 €
- Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 20.150.776,10 €
+ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 4.292.133,77 €
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 4.171.367,16 €
Änderung Bestand an eigenen Finanzmitteln - 741.535,18 €
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln - 1.578.613,72 €
+ Bestand an fremden Finanzmitteln 39.183,53 €
Liquide Mittel zum 31.12.2013 - 2.280.965,37 €

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses im Amtsblatt.

Beschlussvorschlag


a) Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2013 fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.033.425,42 € wird aus der Allgemeinen Rücklage entnommen.

b) Der Rat der Stadt erteilt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die vorbehaltlose Entlastung.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 17.12.2015

Wortbeitrag


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