Feststellung Jahresabschluss 2014 der Stadt Kalkar und Entlastung des Bürgermeisters

Vorlagennummer: 10/206
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 26.01.2016)

Sachverhalt


Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.11.2015 vom Jahresabschluss 2014 der Stadt Kalkar mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW Kenntnis genommen und diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat der Stadt über den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2014; zugleich entscheidet er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters.

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2014 ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt nach § 101 GO NRW. Bei der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss sich gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 103 Abs. 5 GO NRW der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner, Carl-Wilhelm-Str. 16, 47798 Krefeld, als Prüfer bedient.

Durch die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich gegenüber dem beim Rat der Stadt eingebrachten Entwurf Änderungen im Ausweis der Ergebnisrechnung und der Schlussbilanz ergeben, die allerdings zu keiner Veränderung des Ergebnisses geführt haben.




Die Bilanzsumme beträgt 124.951.895,70 €.

Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:


Ergebnisrechnung: Erträge 21.504.565,66 €
- Aufwendungen 23.348.170,94 €
Jahresergebnis - 1.843.605,28 €


Finanzrechnung: Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 19.782.049,65 €
- Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 20.146.408,92 €
+ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 2.600.123,56 €
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 3.429.384,24 €
Änderung Bestand an eigenen Finanzmitteln - 1.193.619,95 €
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln - 2.280.965,37 €
+ Bestand an fremden Finanzmitteln 16.340,40 €
Liquide Mittel zum 31.12.2014 - 3.458.244,92 €

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses im Amtsblatt.

Beschlussvorschlag


a) Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2014 fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.843.605,28 € wird aus der Allgemeinen Rücklage entnommen.

b) Der Rat der Stadt erteilt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014 die vorbehaltlose Entlastung.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 17.12.2015

Wortbeitrag


Die Tagesordnungspunkte 4. und 5. werden gemeinsam beraten.

BM Dr. Schulz nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesen Tagesordnungspunkten nicht teil.

Der 1. stellvertretende Bürgermeister Pageler übernimmt die Sitzungsleitung.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, RM Kunisch, berichtet über die Beratung im Fachausschuss und dass der Ausschuss jeweils einstimmig empfiehlt, dem Bürgermeister für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

Weiter teilt er mit, dass der Ausschuss den Bericht des Kreises Kleve über die Prüfung der Aufgabenerledigung der delegierten Aufgaben nach SGB II beraten und folgende Schlussempfehlung des Prüfungsberichtes als Fazit zur Kenntnis genommen hat:

„Die Prüfung ergab insgesamt, dass im Zeitraum 01.01.2013 bis 30.11.2014 die der Stadt Kalkar übertragenen Aufgaben im Rechtskreis des SGB II durch das Jobcenter der Stadt Kalkar im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den ergangenen Weisungen und Verfügungen wahrgenommen werden.

Alle Bemerkungen und Beanstandungen wurden im Rahmen der Prüfung mit den zuständigen Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen sowie im Rahmen eines Abschlussgespräches bereits besprochen. Es ist zu prüfen, inwieweit sich durch den Erlass entsprechender Bescheide bzw. entsprechende Umbuchungen Fehler nachträglich korrigieren lassen.“

Beschluss


Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 4.:

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.12.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

a) Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2013 fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.033.425,42 € wird aus der Allgemeinen Rücklage entnommen.

b) Der Rat der Stadt erteilt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 die vorbehaltlose Entlastung.

Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5.:

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.12.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

a) Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2014 fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.843.605,28 € wird aus der Allgemeinen Rücklage entnommen.

b) Der Rat der Stadt erteilt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014 die vorbehaltlose Entlastung.

Des Weiteren stellt der Rat der Stadt fest, dass der Bericht des Kreises Kleve über die Prüfung der Aufgabenerledigung der delegierten Aufgaben nach SGB II in die Prüfung des Jahresabschlusses einbezogen wurde und dass dem Bürgermeister in diesem Punkt vorbehaltlose Entlastung im Rahmen des jeweiligen Jahresabschlusses erteilt wird (einstimmig).

BM Dr. Schulz übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.